4. 4.1. Die Beschwerdeführerin rügt, die als Bemessungsgrundlage für die Anschlussgebühr dienenden Gebäudeversicherungswerte von zusammen Fr. 35'764'600.00 (exkl. MWST) seien viel zu hoch und die Schätzungen -8- nicht nachvollziehbar (Beschwerde S. 4). Zudem seien die von der AGV eingeholten Unterlagen nicht selbsterklärend und Erläuterungen dazu nicht vorhanden (Replik S. 2; F. 3).