Die Anschlussgebühr wird in Prozent des Brandversicherungswerts der angeschlossenen Baute berechnet (§ 46 Abs. 1 AR). Der Gebührensatz beträgt aktuell 2.5 %. Für Hartflächen von über 500 m2 werden Fr. 8.00/m2 erhoben (§ 28 Abs. 1 AR und Anhang AR). Hinzu kommen die MWST (§ 29 AR). Bei Erteilung der Baubewilligung wird eine Vorauszahlung, berechnet anhand der Baukosten, erhoben. Die Zahlung ist vor Baubeginn zu leisten. Nach Schätzung der Baute durch die AGV erlässt die Bauverwaltung die definitive Zahlungsverfügung (§ 50 AR).