2. Die Parteien sind sich uneins über die Höhe der definitiven Kanalisationsanschlussgebühr für die Überbauung auf der Alt-Parzelle aaa. Der Gemeinderat fordert zusätzlich zum bereits bezahlten Betrag Fr. 398'365.00 (zuzüglich Fr. 31'869.20 MWST). Die A. AG will Anschlussgebühren auf einem "korrigierten Versicherungswert" von Fr. 23'776'589.35 (ausmachend Fr. 594'414.75) bezahlen. Es seien ihr maximal noch Fr. 59'996.25 (inkl. MWST) aufzuerlegen (Beschwerde S. 10). Sie anerkennt ausdrücklich, dass die Anschlussgebühr mindestens die bezahlten Fr. 533'427.00 und der Multiplikator 0.025 beträgt (Beschwerde S. 4).