E.3. Der Gemeinderat Q. entschied daraufhin (Protokollauszug vom 14. April 2014): "1. Die Einwendung der A. AG, U., vertreten durch Dr. iur. Roland Gfeller, Gfeller Budliger Kunz, Rechtsanwälte, Postfach, 8032 Zürich, wird gutgeheissen, im Übrigen abgewiesen, sofern darauf einzutreten ist. 2. (…) Zu tief verrechnete provisorische Bausumme Fr. 15'934'600.00 3. Die Abteilung Bau, Planung und Umwelt wird angewiesen, die Rechnung erneut der Bauherrschaft mit diesem Protokollauszug zuzustellen."