C. Am 30. November 2010 stellte die Bauverwaltung Q. Rechnung an die A. AG, U., für die provisorische Anschlussgebühr von 4 Gebäuden [recte 5 Gebäuden] (Nr. 2299 und Nrn. 2300-2303) über Fr. 247'875.00 zuzüglich MWST. Zudem wurde die Hälfte der Hartflächenanschlussgebühr eingefordert (Fr. 9'480.00 zuzüglich MWST) (Beschwerdebeilage 3). Am 4. April 2011 stellte die Bauverwaltung Q. eine weitere Rechnung für provisorische Anschlussgebühren von 4 Gebäuden (Nrn. 2309-2312) über Fr. 247'875.00 zuzüglich MWST sowie über die zweite Hälfte der Hartflächenanschlussgebühr von Fr. 9'480.00 zuzüglich MWST (Beschwerdebeilage 4). -3-