Weiter wurde ausgeführt, die Anschlussgebühren basierten auf den geschätzten Gebäudekosten von Fr. 19'830'000.00. Die Gebühren würden nach der Schätzung durch die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) auf Basis des Gebäudeversicherungswerts definitiv berechnet und eine allfällige Differenz der Inhaberin der Baubewilligung oder deren Rechtsnachfolgerin in Rechnung gestellt oder zurückerstattet (Baubewilligung S. 11 Ziff. 2.31).