5.6.3. Gemäss den kommunalen Reglementen dürfen die Kosten für den Ein- und Ausbau des Automaten sowie für zusätzliche Aufwendungen dem Bezüger belastet werden (§ 65 Abs. 2 letzter Satz Elektra-Reglement). In § 58 Abs. 1 RFE wird bestimmt, dass ein Zuschlag gemäss Tarif Anhang 3 in Rechnung gestellt werde. Weder in Anhang 3 noch in den nachgereichten losen Tarifblättern ist jedoch bislang ein solcher Zuschlag enthalten.