5.6.2. Gemäss dem Vertreter der Gemeinde werden die Installationskosten jeweils von der Gemeinde bezahlt und dann dem Strombezüger mit Zahlautomat auf dessen Konto weiterbelastet (Protokoll S. 5). Für zusätzliche Administrationskosten werde künftig eine Pauschale festgesetzt werden (Protokoll S. 6).