Er bezahle monatlich Fr. 1'000.00 an das Betreibungsamt, um die Schuldner zu befriedigen. In der Verfügung des Gemeinderats werde nicht einmal angegeben, wie hoch die Ausstände noch seien. 5.2. Der Gemeinderat Q. hielt dem entgegen (Vernehmlassung vom 29. September 2014), aktuell weise das Debitorenkonto von A. einen Gebührenausstand von insgesamt Fr. 18'450.20 auf. Es handle sich um Strom- und Wassergebühren. Auf eine Aufsplittung werde derzeit verzichtet, weil im Grundsatz nicht bestritten sei, dass Forderungen ausstünden.