Hätte sich die Gemeinde, dem Elektra-Reglement folgend, an die Eigentümer gewandt, wäre diesen eine sofort fällige Forderung gegenüber dem Beschwerdeführer entstanden. Indem sich die Gemeinde direkt an den Nutzniesser hält, macht sie quasi einen wirtschaftlichen Durchgriff. Das scheint unter den gegebenen Umständen gerechtfertigt. - 10 -