Die Benützungsgebühr besteht je nach Bezügerkategorie aus der Grundgebühr sowie der verbrauchs- und leistungsabhängigen Gebühr. Alle Bestandteile der Benützungsgebühr sind in den Tarifblättern der Elektrizi- -8- tätsversorgung Q. (Anhang 3 Gebührentarif Elektrizitätsversorgung) festgelegt (§§ 54, 55 und 56 RFE). Die auswechselbaren Tarifblätter gemäss Anhang 3 wurden dem Gericht auf Aufforderung hin an der Verhandlung vom 20. Mai 2015 nachgereicht (Protokoll S. 3).