3.2.2. Die Gemeinde Q. wird von der "Elektrizitätsversorgung Q." (nachfolgend: Elektra), einem Unternehmen des öffentlichen Rechts, mit Strom versorgt. Dessen Belange sind im bereits erwähnten (Erw. 2.2.) Elektra-Reglement sowie dem Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsabgaben (RFE, beschlossen von der Gemeindeversammlung am 3. Dezember 2004) festgelegt (§ 64 Elektra-Reglement). Die Elektra wird eigenwirtschaftlich betrieben und vom Gemeinderat beaufsichtigt (§ 1 Elektra-Reg- lement).