Worten ist der Kostenvorschuss nur eine Sicherung für den Fall, dass der Beschwerdeführer unterliegt. Andernfalls ist ihm der geleistete Betrag zurückzuerstatten, ungeachtet, ob die Gegenseite ihren Pflichten gegenüber dem Gericht nachkommt. Schliesslich ist auch zu berücksichtigen, dass der Gemeinderat direkt einen Beschluss gefasst hat. Das kostenlose Einspracheverfahren wurde dem Beschwerdeführer vorenthalten. Er musste direkt ein kostenpflichtiges Beschwerdeverfahren anstrengen.