"1. Der Entscheid des Gemeinderates Q. vom 31. Juli 2014 ist vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Verfahrenskosten sind durch die Gemeinde Q. zu tragen." B.2. Das BVU eröffnete daraufhin das Verfahren BVURA.14.578-1 und forderte den Gemeinderat Q. mit Schreiben vom 1. September 2014 zur Stellungnahme auf. Der Gemeinderat Q. kam der Aufforderung mit Eingabe vom 29. September 2014 nach. Die Beschwerdeantwort wurde A. am 26. November 2014 zur Kenntnis gebracht.