Der von den Beschwerdeführern geleistete Kostenvorschuss von Fr. 6'500.00 wird mit den von ihnen zu tragenden Verfahrenskosten von Fr. 7'356.00 verrechnet. Es sind somit noch Fr. 856.00 zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Herr lic. iur. Martin Schwaller, Fürsprecher und Notar, Laurenzenvorstadt 11, Postfach 2145, 5001 Aarau (6, für sich und zuhanden seiner Mandanten) - Gemeinderat, Q. Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde