9. Der vom Gemeinwesen zu tragende Kostenanteil ist mit 30 % korrekt gemäss SR (im Übrigen vergleiche dazu oben die Erw. 5.4. und 5.5.). Jenen Ausführungen ist an dieser Stelle nichts mehr hinzuzufügen. 10. In einem letzten Schritt ist die Aufteilung unter den Grundeigentümern zu überprüfen.