Die nord-westliche Ecke der Parzelle hhh gehört zur Strasse, weshalb sie nicht mit Beiträgen belastet wird (Protokoll, S. 2; AGVE 2002 S. 502). Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle noch von Amtes wegen erwähnt, dass die Parzelle iii nicht mehr an der Ausbaustrecke liegt. In ihrem Bereich waren nur Anpassungsarbeiten nötig. Sie wird in einer zweiten Etappe des Ausbaus I in den Perimeter einbezogen werden (Protokoll, S. 11), weshalb auch diesbezüglich vorliegend kein Korrekturbedarf besteht.