vgl. zum Ganzen den Ordner "Siedlungsentwässerung" des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Kapitel 15, Entwässerung von Verkehrsflächen). Insbesondere bedeutet die Möglichkeit einer Versickerung nicht im Umkehrschluss, dass eine Strassenentwässerung keinen Sondervorteil für die Anstösser bewirken würde. Die Strassen systematisch zu entwässern entspricht schliesslich auch der Praxis der Gemeinde Q.. Es gebe nur eine Strasse im Gemeindegebiet, welche nicht entwässert sei, und dort gebe es nur Probleme (Protokoll, S. 6).