Die von den Beschwerdeführern angesprochene Entwässerung durch Versickerung ist auch für Verkehrswegeabwasser möglich. Damit ist aber nicht per se die Entwässerung über die Schulter gemeint, und auch nicht, dass es die generell ideale Lösung für die Entwässerung von Strassen darstellt. Vielmehr muss die Möglichkeit der Versickerung eingehend geprüft werden (vgl. Art. 7 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer [Gewässerschutzgesetz, GSchG; 814.20] vom 24. Januar 1991; vgl. zum Ganzen den Ordner "Siedlungsentwässerung" des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Kapitel 15, Entwässerung von Verkehrsflächen).