8.3. 8.3.1. Die Erstellung von Deckschicht, Randabschlüssen und systematischer Entwässerung werden praxisgemäss als sondervorteilsauslösend gewertet. Bezüglich der Entwässerung gilt dies unabhängig davon, ob die Strasse - wie hier - in einer Grundwasserschutzzone liegt. Es ändert daher auch nichts, dass diese voraussichtlich aufgehoben wird (Protokoll, S. 5). Im Übrigen gilt die Grundwasserschutzzone vorläufig weiter (mind. bis 2022).