5.6. Soweit ersichtlich, sind keine sachfremden Positionen im Kostenvoranschlag enthalten. Die Strassenbaukosten sind aus Sicht des Gerichts, namentlich seiner Fachrichter, nicht zu beanstanden. Die Bauabrechnung ist noch ausstehend. Offenbar wird aber mit gegenüber dem Kostenvoranschlag rund 25 % tieferen Kosten gerechnet (Protokoll, S. 8 und 9). - 14 - 5.7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die I vor dem Ausbau die Anforderungen an eine gesetzeskonforme Erschliessung nicht erfüllte. Mit den vorgenommenen Bauarbeiten wurden die bestehenden Mängel behoben. Die Kosten sind nicht zu beanstanden.