Im Einspracheverfahren brachte die Beschwerdegegnerin dann nochmals Kosten von Fr. 87'000.00 (Brunnenplatzgestaltung, Belagsuntersuchung, - 13 - Vermessungskosten, Belagsarbeiten) vom Grundeigentümeranteil in Abzug (und nicht etwa vom "Strassenbau" als Ganzes). Auf die Grundeigentümer zu verteilen sind dann noch Fr. 361'000.00.