5.3.6. Mit dem geplanten Projekt wurde erstmals eine technisch genügende Erschliessungsstrasse mit allen dazugehörenden Elementen in der vorgeschriebenen Qualität erstellt. Das Gebiet wurde erstmals normkonform erschlossen. Eine durchgehende Verbreiterung der Strasse war aufgrund der verkehrsmässigen Belastung nicht erforderlich. Von aufgeschobenem Unterhalt kann bei dieser Ausgangslage nicht gesprochen werden. Mangelhafter Unterhalt würde zu einer vorzeitigen Sanierung führen. Die hier vorgenommenen Arbeiten gingen aber von vornherein über eine bloss oberflächliche Sanierung hinaus; die Anlage wurde grossteils von Grund auf neu gebaut und ergänzt.