Zumindest teilweise dürfte die Versickerung die gesetzlich gebotene Methode sein. Es sei weiter widersprüchlich, wenn der Gemeinderat, der in konstanter Praxis während vieler Jahre Baubewilligungen erteilt habe, was das Bestehen einer genügenden Erschliessung voraussetze, nun zum Schluss komme, die Erschliessung sei ungenügend. Es handle sich daher um eine Erneuerung. Der Gemeinderat habe Bauland an der I verkauft und dabei zugesichert, dass sämtliche Erschliessungskosten im Kaufpreis enthalten seien. Er habe daher die Beitragsverpflichtung einzelner Grundeigentümer aufgehoben (z.B. O. und P.). Es resultiere auch keine Verbesserung einer genügenden Erschliessung.