3.6. Der im Beschwerdeverfahren durchgeführte Schriftenwechsel zeigt aber, dass die Positionen der Parteien doch recht weit auseinanderliegen. Es ist kaum denkbar, dass sich die Parteien in einem erneuten Verfahren auf Gemeindeebene "finden" würden, weshalb damit gerechnet werden müsste, dass die Angelegenheit erneut zum SKE gelangte. Eine Aufhebung des -8-