C. Am 24. März 2014 erhoben die Beschwerdeführer beim Gemeinderat Q. (nachfolgend: Gemeinderat) Einsprache gegen den Beitragsplan. Am 18. Juni 2014 fand eine Einspracheverhandlung statt. Die Einsprache wurde mit Entscheid vom 11. August 2014 zwar abgewiesen, der Perimeterbeitrag aber auf Fr. 16.45/m2 reduziert. D. Dagegen liessen die Beschwerdeführer beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (kurz: SKE), mit Eingabe vom 15. September 2014 Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen: