Der Kostenanteil der Grundeigentümer wird unter diesen nach Flächen verteilt. Alle belasteten Grundstücke stossen direkt an den Y-Weg an, in den die Leitung zu liegen kommt, alle sind zudem unüberbaut. Die Kostenaufteilung unter den Grundeigentümern ist ebenfalls nicht zu beanstanden.