Von den veranschlagten Fr. 95'000.0 (Fr. 90'000.00 für Wasserleitung, Fr. 5'000.00 für Hydranten) übernimmt die Gemeinde Fr. 35'000.00, nämlich Fr. 30'000.00 an die Wasserleitung sowie die ganzen Fr. 5'000.00 für die Hydranten (Protokoll der Parallelverhandlung 4-BE.2014.10, S. 10; Kostenverteiler Wasserversorgung). Die reglementarischen Vorgaben sind damit eingehalten. Die Kostenaufteilung zwischen Gemeinde und Grundeigentümern ist nicht zu beanstanden.