Die Erschliessung mit einer Ringleitung verbessert die Versorgungssicherheit. Das ist ein Zusatznutzen, von dem auch Wasserbezüger ausserhalb des Beitragsperimeters profitieren. An der Verhandlung vom 2. September 2015 versicherte der technische Leiter auf entsprechende Frage des Gerichts jedoch, dass der Ringschluss keinen Zusatzaufwand verursache (Protokoll S. 11). Für eine erhöhte oder gar vollständige Kostenübernahme durch die Wasserkasse besteht somit kein Grund.