11.3. 11.3.1. Im Zusammenhang mit der Aufteilung der Kosten für die Wassererschliessung machte der Beschwerdeführer an der Verhandlung vom 2. September 2015 geltend, die Ringleitung sei aus der Wasserkasse zu bezahlen. Vom Ringschluss würden andere mitprofitieren, ohne dass sie sich an den Kosten beteiligen müssten. Die Gemeinde habe auch schon höhere Beiträge an Wasserringleitungen bezahlt (Protokoll S. 5 und 10). Das wurde von den Gemeindevertretern allerdings bestritten. Bei Quartiererschliessungen wie vorliegend werde regelmässig ein Drittel der Kosten übernommen.