S. 7). Dadurch wird eine kleinere Fläche des Streitgrundstücks belastet als bei der Anwendung Mittellinienregel, was den Beschwerdeführenden zu Gute kommt. Soweit ersichtlich wurden die üblichen Regeln zur Festsetzung der Perimeter Strasse und Wasser eingehalten bzw. wurde zu Gunsten der Beschwerdeführenden davon abgewichen. Es gibt keine offensichtlichen Mängel, die eine Korrektur von Amtes wegen erfordern würden. 11. 11.1. Schliesslich bleibt zu prüfen, ob die Kostenaufteilungen zwischen Gemeinde und beitragspflichtigen Grundeigentümern sowie unter den Grundeigentümern korrekt vorgenommen wurden.