9.4.4. Die neuen Abwasserleitungen (Schmutz- und Sauberwasser) werden über die Parzelle ddd nach Süden bis zum Y-Weg geführt, wo sie parallel zur Wasserleitung, aber nur bis vor die Parzelle aaa verlaufen. Da das Abwasser im Regelfall im freien Gefälle abgeleitet werden muss, und das Streitgrundstück zum Y-Weg hin ansteigt, kann eine Baute in dessen Südbereich nicht an den nächstgelegenen Schacht angeschlossen werden. Es müsste eine Leitung über das Nachbargrundstück eee zum weiter entfernten Schacht KS 210 C gezogen werden. Dafür bräuchte es ein Durchleitungsrecht.