9.4.2. Die bestehenden Bauten auf der Parzelle aaa sind mit Nachbarbauten zusammengebaut. Sie versperren dem Südabschnitt des Grundstücks den Zugang zur X-Strasse (Kantonsstrasse). Bei einer dichteren Überbauung des Grundstücks mit zusätzlichen Wohn- oder Gewerbeeinheiten müsste beim Kanton eine Bewilligung für die Mehrnutzung der Ausfahrt eingeholt werden (Protokoll S. 8; § 113 Abs. 1 BauG). Ein separates Gebäude auf der südlichen Teilfläche hätte bisher verkehrsmässig nicht erschlossen werden können. Erst mit dem Y-Weg kann bis an die südseitige Grundstückgrenze herangefahren werden. Für eine Überbauung des oberen Parzellenteils ist das offensichtlich eine markante Verbesserung.