10.2. Der Kostenanteil der Privaten wird nach Flächen verteilt. Sämtliche belasteten Grundstücke stossen direkt an den X-Weg an, in dem die Leitung verlegt wurde. Die vorbestehende Erschliessungsmöglichkeit ab der Leitung in der Y-Strasse für die beiden Eckgrundstücke wird mit Flächenreduktionen (Winkelhalbierende) berücksichtigt. Die Kostenaufteilung unter den Grundeigentümern ist nicht zu beanstanden. - 22 -