Gemäss § 54 Abs. 3 WR hat die Gemeinde 30 % der Kosten der systematischen Erschliessung von Bauland mit Wasser zu übernehmen. Vorliegend sollen 33 % von der Gemeinde getragen werden; die Beiträge der Gebäudeversicherung sind der Rechnung gutzuschreiben (Grundsätze der Kostenverteilung S. 5). Die Kosten setzen sich zusammen aus Fr. 90'00000 für die Leitung und Fr. 5'000.00 für die Hydranten. Letztere werden voll von der Gemeinde bezahlt (Protokoll S. 10). An die Leitungskosten bezahlt sie Fr. 30'000.00, also einen Drittel. Die Vorgaben des WR sind damit eingehalten.