Die Wasserleitung verbessert die Erschliessung mit Frischwasser für die Parzelle aaa, das ist offensichtlich. Die zusätzliche Anschlussmöglichkeit bewirkt einen Sondervorteil, für den ein Beitrag zu bezahlen ist. Die bestehende Erschliessung ab der Y-Strasse wird berücksichtigt, indem nur eine Teilfläche belastet wird. 9.3. Zur Abgrenzung des Perimeters Wasserversorgung bringt der Beschwerdeführer einzig vor, dass die Winkelhalbierende auf seinem und dem Nachbargrundstück ungleich eingezeichnet worden sei. Das wurde schon in Erw. 7.6.1. f. behandelt. Es gilt hier dasselbe. Eine Ungleichbehandlung ist nicht gegeben.