Die Kosten für die Arbeiten an der Y-Strasse wurden hälftig auf die Gemeinde und die Privaten verteilt. Der Anteil der Privaten wurde den Eigentümern der Parzellen bbb und aaa auferlegt. Gemäss Gemeinde handelt es sich bei der Y-Strasse um eine Quartiersammelstrasse und damit um eine Groberschliessung, an welche die Gemeinde praxisgemäss 50 % bezahle. Die Vorgabe des Übergangsreglements wird damit grosszügig eingehalten. Dagegen ist nichts einzuwenden.