Gemäss § 2 Übergangsreglement sind Feinerschliessungen in der Regel vollumfänglich von den Grundeigentümern zu tragen. An die Groberschliessung haben sie maximal 70 % zu bezahlen. Die Kosten der Stichstrasse (Fr. 250'000.00) und des Fusswegs (Fr. 30'000.00) von zusammen Fr. 280'000.00, gehen voll zu Lasten der Grundeigentümer. Das ist nicht zu beanstanden; es sind Anlagen der Feinerschliessung.