Soweit ersichtlich wurden im Beitragsplan Strassenbau die Winkel bei der Einmündung X-Weg/Y-Strasse auf beiden Seiten ungefähr halbiert. Bei der Parzelle aaa wurde die Winkelhalbierende in einer geraden Linie zur gegenüberliegenden Parzellengrenze gezogen. Bei der deutlich grösseren Parzelle bbb hätte dasselbe Vorgehen eine zu grosse Fläche dem (günstigeren) Perimeter Y-Strasse zugewiesen. Man hat dort nach etwa einer Bautiefe die Linie geknickt und leicht schräg zur östlichen Parzellengrenze geführt.