Eine Mehrzahl sachenrechtlich abgetrennter Grundstücke kann aufgrund der konkreten Verhältnisse (im selben Eigentum, homogene Nutzung über das ganze Areal) erschliessungsmässig als Einheit erscheinen (sogenannte wirtschaftliche Betrachtungsweise). Umgekehrt kann es sich bei einem sehr grossen Grundstück aufdrängen, dieses hinsichtlich der Erschliessungsbeiträge als mehrere Bauparzellen zu behandeln. Es findet also in solchen Fällen eine objektivierte, "wirtschaftliche" Sichtweise Anwendung, die sich nicht mehr an die formalrechtlichen Grenzen klammert.