Der Gemeinderat Q. hat dafür zwei Strassenperimeter, den Perimeter X- Weg und den Perimeter Y-Strasse, festgelegt. Nach dem Übergangsreglement beteiligt sich die Gemeinde nur an den Kosten von Sammelstrassen, nicht aber von Feinerschliessungsstrassen. Tangiert ein Projekt verschiedene Strassentypen, ist dies bei der Beitragsverlegung zu berücksichtigen. Am einfachsten lässt sich das mit zwei Perimetern verwirklichen (vgl. den Verwaltungsgerichtsentscheid VGE WBE.2008.128 vom 5. Mai 2009 in Sachen Einwohnergemeinde M. gegen C.B., Erw. 6.3.). Diesen Weg hat man auch vorliegend gewählt.