An anderen Abschnitten der Y-Strasse wurden dieselben Arbeiten bereits ausgeführt. Die Anstösser haben dort ebenfalls Beiträge an die Baukosten bezahlt (Protokoll S. 9-11). Die Ausbauarbeiten an der Y-Strasse sichern die ordentliche erstmalige Erschliessung des X-Weg-Gebiets als Ganzes. Es dürfen dafür grundsätzlich ebenfalls Beiträge erhoben werden. - 11 -