5.1.2. An der Verhandlung vom 2. September 2015 wurde jedoch in Frage gestellt, ob die Arbeiten an der Y-Strasse einen Beitrag rechtfertigten. Für die Verkehrserschliessung wurden zwei Perimeter (Y-Strasse und X-Weg) festgelegt, dennoch ist sie als Einheit zu sehen. Der Ausbau der Y-Strasse auf der Gesamtbreite des Beitragsperimeters ist Teil der Verkehrserschliessung der Grundstücke im westlichen B-Gebiet. Der Grund für die Aufteilung in zwei Perimeter liegt darin, dass sich die Gemeinde nur an den Kosten der Y-Strasse beteiligt (vgl. Erw. 7.1.).