3.3.6. Am 1. Januar 2000 traten die §§ 34 und 35 BauG betreffend Beiträge und Gebühren von Grundeigentümern sowie betreffend das Verfahren in Kraft. Gleichzeitig wurde die VOvEF aufgehoben (Regierungsratsbeschluss vom 1. Dezember 1999 [AGS 2000 S. 58]).