2. Umstritten sind die von der Gemeinde geforderten Beiträge an die Stras- sen- und die Wassererschliessung (vorne D.3.). Gegen den Beitrag an die Abwassererschliessung wehrt sich der Beschwerdeführer nicht mehr. Der Streitwert beträgt Fr. 45'171.00 (Fr. 56'759.00 – Fr. 11'588.00; vorne C.).