Der Einigungsvorschlag wurde anschliessend schriftlich festgehalten und den Parteien mit Einschreiben vom 3. September 2015 zur Genehmigung vorgelegt. Der Beschwerdeführer stimmte dem Vorschlag zu (Schreiben vom 8. September 2015), der Gemeinderat lehnte ihn ab (Einschreiben vom 15. September 2015). Der Einigungsversuch war damit gescheitert. Darüber und über das weitere Vorgehen (abschliessende Beratung ohne Parteibeteiligung) informierte das Gericht die Parteien am 16. September 2015. F.2. Das Gericht hat den Fall am 28. Oktober 2015 nochmals beraten und den folgenden Entscheid gefällt. Das Gericht zieht in Erwägung: