E. Am 2. April 2015 (Eingang 8. April 2015) reichte der Gemeinderat dem Gericht aufforderungsgemäss den Protokollauszug betreffend Projekteinwendungen vom 17. September 2012 ein. -4- F.1. Das Gericht führte am 2. September 2015 eine Verhandlung mit Augenschein durch. An dieser nahm auch der vom Beschwerdeführer neu beigezogene Anwalt teil (siehe Präsenz Protokoll S. 1). Nachdem die Rechtsund die Sachlage besprochen worden waren (Protokoll passim), machte das Gericht den Parteien einen Einigungsvorschlag unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass von diesem im Entscheidfall "in alle Richtungen" abgewichen werden könne (Protokoll S. 11).