D.1. A. erhob am 20. Oktober 2012 Einsprache gegen die verfügten Beiträge mit folgenden Anträgen: -3- "1. Die Beitragspläne gemäss Auflage vom 24. September bis 23. Oktober 2012 seien teilweise aufzuheben. 2. Die Parzelle aaa sei von der Beitragspflicht auszunehmen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Evtl.: 4. Die Entschädigung für das abzutretende Land des Einsprechers sei auf mindestens CHF 300.00 pro Quadratmeter zu erhöhen."