A.1. Die Gemeinde Q. hat das Gebiet B West erschlossen. Ein erstes Erschliessungsprojekt war gescheitert, weil es vom damals geltenden Erschliessungsplan abwich. Auf Beschwerde hin hob das Departement Bau, Verkehr und Umwelt den Projektgenehmigungsentscheid der Gemeinde auf (Entscheid BVURA.10.458/10.463 vom 26. Oktober 2010). Mit dem Projekt waren auch die parallel dazu aufgelegten Beitragspläne angefochten worden. Die damalige "Schätzungskommission nach Baugesetz" schrieb die bei ihr hängigen Verfahren am 20. Dezember 2010 ab, so auch jenes von A. (Entscheid der Schätzungskommission [SchKE] 4-BE.2010.44).