rechts, welches mit Schematisierungen und Pauschalierungen operiert, der Bedeutung des Entscheids und der Funktion des Gerichts (Erw. 11.5.1.) eher gerecht. 11.5.2.2. Beim Wasser beträgt die bundesgerichtliche Limite des zulässigen Überschusses Fr. 2'402'000.00 (…). Bei einer rechnerischen Reduktion der Anschlussgebühren (Einnahmen in der Investitionsrechnung) um 90 % liegt der Überschuss bei noch Fr. 2'768'000.00 (ohne Zinseinrechnung). (…) 11.5.3. Abschliessend fragt sich, worauf genau die kostendeckungsbedingten Rabatte zu rechnen sind.